Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Bringeful Webdesign, Inhaberin Johanna Bringezu (nachfolgend „Anbieterin“) und dem Kunden über die Erstellung von Webseiten, Hosting-Leistungen, Pflegeleistungen sowie zugehörige Zusatzleistungen, die über https://guenstige-firmenwebseite.de oder im direkten Kontakt mit der Anbieterin geschlossen werden.

(2) Die Leistungen der Anbieterin richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mit Bestellung versichert der Kunde, als Unternehmer in diesem Sinne zu handeln. Eine Erbringung der Leistungen an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.

(2a) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Besteller Verbraucher ist, ist die Anbieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet; eine Leistungserbringung erfolgt nicht.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn die Anbieterin in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos leistet.

(4) Im Geschäftsverkehr mit dem Kunden gelten diese AGB auch für alle künftigen gleichartigen Geschäfte, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

(5) Begriffsbestimmungen:

  • a) Textform meint die Form nach § 126b BGB; sie umfasst insbesondere E-Mail an die im Vertrag oder Impressum genannten Adressen.
  • b) Werktag meint Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz der Anbieterin (Thüringen).
  • c) Inhaltsübergabe meint den vollständigen Eingang aller für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte und Zugangsdaten beim Anbieter (vgl. § 6 Abs. 2).
  • d) Pauschalvergütung meint die in § 3 Abs. 1 vereinbarte einmalige Vergütung von 399,00 € netto für die Webseiten-Erstellung.

(6) Geltungsbereich Ausland, EU-B2B. Die Leistungen der Anbieterin richten sich primär an Unternehmer mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Aufträge von Unternehmern mit Sitz im übrigen Gebiet der Europäischen Union nimmt die Anbieterin nur nach gesonderter Einzelfallprüfung und schriftlicher Bestätigung in Textform an. Für solche EU-B2B-Aufträge gilt: Der Leistungsort liegt am Sitz des Leistungsempfängers (§ 3a Abs. 2 UStG, Art. 44 MwStSystRL); die Steuerschuld geht nach § 13b UStG bzw. Art. 196 MwStSystRL auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge). Der Kunde übermittelt der Anbieterin vor Vertragsschluss eine gültige USt-Identifikationsnummer seines Sitzstaates und versichert deren Richtigkeit; die Anbieterin holt eine qualifizierte Bestätigungsanfrage beim Bundeszentralamt für Steuern ein. Bis zum Vorliegen der bestätigten USt-IdNr. ist die Anbieterin nicht zur Leistung verpflichtet. Aufträge von Unternehmern mit Sitz in Drittstaaten (außerhalb der EU) sind ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

(2) Der Kunde gibt sein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er das Bestell- oder Anfrageformular ausfüllt und absendet, ein per E-Mail übermitteltes Angebot der Anbieterin in Textform annimmt oder eine Beauftragung in sonstiger Textform erteilt.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anbieterin das Angebot in Textform (insbesondere per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt keine Auftragsbestätigung dar.

(4) Angebote der Anbieterin in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Medien sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.


§ 3 Leistungsumfang Webseite (Werkvertrag, Pauschalvergütung)

(1) Die Anbieterin erstellt für den Kunden eine Firmenwebseite zur Pauschalvergütung von 399,00 € netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

(2) Im Leistungsumfang enthalten sind:

  • a) responsives Design für Desktop, Tablet und Smartphone,
  • b) bis zu sechs Seiten insgesamt, davon eine Startseite, bis zu drei weitere inhaltliche Unterseiten (z. B. Über uns, Leistungen, Kontakt) sowie die Pflichtseiten Impressum und Datenschutz,
  • c) Einbindung eines Kontaktformulars mit einfachem Spam-Schutz,
  • d) technische Grundeinrichtung von Impressums- und Datenschutzseite; die inhaltliche Verantwortung für deren Texte verbleibt beim Kunden (vgl. § 13),
  • e) SSL-Verschlüsselung sowie SEO-Grundgerüst, bestehend aus: HTML-Title pro Seite, Meta-Description pro Seite, semantische Überschriftenstruktur (H1–H3), XML-Sitemap, robots.txt. Eine bestimmte Auffindbarkeit oder Platzierung in Suchmaschinen ist nicht geschuldet,
  • f) Einrichtung auf dem von der Anbieterin betriebenen Server,
  • g) ein Korrekturlauf nach Vorlage des Entwurfs (§ 7).

(3) Auf Wunsch des Kunden erstellt die Anbieterin im Rahmen der Pauschalvergütung ein Logo sowie weitere Bildmotive mittels generativer KI. Für solche KI-Werke gilt § 14.

(4) Nicht enthalten sind insbesondere: Erstellung von Texten, Beschaffung oder Lizenzierung von Stockfotos außerhalb der von der Anbieterin gewählten Standardquellen, Programmierung individueller Funktionen (Online-Shop, Buchungssystem, Mitgliederbereich), SEO-Maßnahmen über das technische Grundgerüst hinaus sowie juristische Inhalte (Impressums-, Datenschutz-, AGB-Texte).

(5) Weitere Seiten über die sechs nach Absatz 2 lit. b enthaltenen Seiten hinaus werden pauschal mit 39,00 € netto zzgl. USt. pro Seite abgerechnet.

(6) Eine englische Sprachfassung der bestehenden Webseite im Umfang nach Absatz 2 lit. b (also bis zu sechs Seiten insgesamt) kann als Add-on zur einmaligen Pauschale von 49,00 € netto zzgl. USt. beauftragt werden. Die 49,00 € netto decken die technische Einrichtung der Sprachfassung sowie das Einpflegen der vom Kunden gelieferten oder beauftragten Übersetzungstexte ab. Übersetzungsleistungen selbst sind nicht enthalten; sie werden, falls beauftragt, nach § 5 abgerechnet. Bei zusätzlichen Seiten gilt Absatz 5 entsprechend.


§ 4 Hosting, KI-Chatbot und E-Mail (Dauerleistungen)

(1) Die Anbieterin bietet das Hosting- und Pflege-Abo in zwei Stufen an (Preise netto, jeweils zzgl. 19 % Umsatzsteuer, monatlich):

  • • Stufe „Hosting & Pflege“35,00 € netto / Monat — umfasst die Leistungen nach den nachstehenden lit. a–d sowie f–h;
  • • Stufe „Hosting, Pflege & KI-Bot (Bot_Smart)“39,00 € netto / Monat — umfasst zusätzlich den KI-Chatbot nach lit. e (§ 15).

Der Leistungsumfang im Einzelnen:

  • a) Bereitstellung von Speicherplatz und Rechenleistung auf einem Server in Deutschland zum Betrieb der vom Kunden bezogenen Webseite,
  • b) tägliche automatisierte Backups mit Speicherung in Deutschland (Aufbewahrungsdauer: 14 Tage). Auf Anforderung des Kunden in Textform stellt die Anbieterin einen Backup-Stand innerhalb von zwei Werktagen wieder her; im Rahmen der monatlichen Pflegezeit nach lit. d kostenfrei, darüber hinaus nach § 5,
  • c) Erneuerung des SSL-Zertifikats sowie Einspielen sicherheitsrelevanter Updates der eingesetzten Standardkomponenten,
  • d) bis zu eine Stunde Pflegeleistung pro Kalendermonat nach § 5; nicht genutzte Zeitanteile verfallen am Monatsende und sind nicht übertragbar,
  • e) Betrieb eines KI-Chatbots auf der Webseite mit einem Kontingent von 1.000 Nutzeranfragen pro Kalendermonat (§ 15) — nur in der Stufe „Hosting, Pflege & KI-Bot (Bot_Smart)“ enthalten,
  • f) Bereitstellung einer Domain einer der folgenden Top-Level-Domains (.de, .com, .net, .eu, .info); andere TLDs (z. B. .berlin, .shop) sind gegen Aufpreis nach Aufwand und Drittkosten möglich (Abs. 4),
  • g) ein E-Mail-Postfach auf der Domain des Kunden in der Ausstattung „S“ (auch „Light“: 2 GB, Webmail, Kalender, Adressbuch); die laufenden Kosten dieses einen Postfachs sind im Hosting-Abo enthalten,
  • h) technischer Support per E-Mail zu üblichen Geschäftszeiten.

(2) KI-Bot-Kontingent. Als Nutzeranfrage zählt jede vom Endnutzer im Chat-Widget abgeschickte Eingabe, die zu einer Antwort des Bots führt. Nicht gezählt werden automatisch erkannte Bot-/Crawler-Anfragen sowie technische Health-Checks. Bei Erreichen von 80 % des Monatskontingents informiert die Anbieterin den Kunden in Textform. Wird das Kontingent von 1.000 Anfragen überschritten, antwortet der Bot ab der ersten weiteren Anfrage mit einem höflichen Hinweis, dass das monatliche Kontingent ausgeschöpft ist und ab dem ersten des Folgemonats wieder zur Verfügung steht. Eine Aufstockung erfolgt ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung in Textform gegen Aufpreis; ein automatischer Aufpreis fällt nicht an. Aufstockungen werden mit der nächsten regulären Hosting-Rechnung abgerechnet (Zahlungsziel 14 Tage); bei Aufstockungen über 50,00 € netto kann die Anbieterin Vorkasse verlangen. Eine Erstattung nicht genutzter Bot-Anfragen findet nicht statt. Auf Anforderung in Textform stellt die Anbieterin dem Kunden monatlich einen Zählnachweis bereit; bei substantiiertem Einwand prüft die Anbieterin anhand der Server-Logs und korrigiert ggf. das Kontingent.

(3) Weitere E-Mail-Postfächer über das im Hosting-Abo nach Abs. 1 lit. g enthaltene Postfach hinaus werden als Add-on zu folgenden monatlichen Nettopreisen (jeweils zzgl. 19 % USt.) angeboten:

  • • Postfach S (auch „Light“): 2 GB, Webmail, Kalender, Adressbuch — 4,00 € netto
  • • Postfach M (auch „Standard“): 10 GB Mail + 5 GB Cloud, Office online, Videocall — 6,00 € netto
  • • Postfach L (auch „Premium“): 25 GB Mail + 50 GB Cloud, priorisierter Support — 15,00 € netto

Die einmalige technische Einrichtung der E-Mail-Infrastruktur einer Domain (DNS, SPF, DKIM, Aliase) kostet pauschal 49,00 € netto zzgl. USt., unabhängig von der Anzahl gleichzeitig eingerichteter Postfächer.

(4) Domain. Standardmäßig wird die Domain auf den Namen des Kunden registriert (DENIC bzw. zuständige Registry); der Kunde trägt die damit verbundenen Inhaberpflichten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden in Textform kann die Anbieterin die Domain treuhänderisch im eigenen Namen halten. In diesem Fall gilt die Treuhand offen zugunsten des Kunden als wirtschaftlich Berechtigtem; die Anbieterin verpflichtet sich, im Fall der Geschäftsaufgabe oder Insolvenz die Domain unverzüglich auf den Kunden umzuschreiben, und übergibt den AuthCode innerhalb von fünf Werktagen ab Anforderung in Textform. Fällige Registry-Gebühren des laufenden Jahres sind durch das gezahlte Hosting-Entgelt bis zum Transferzeitpunkt abgegolten.


§ 5 Pflegeleistungen nach Aufwand (Dienstvertrag)

(1) Pflege- und Änderungsleistungen, die über das im Hosting-Abo enthaltene monatliche Kontingent von einer Stunde hinausgehen oder ohne bestehendes Hosting-Abo erbracht werden, werden nach Aufwand zum Satz von 79,00 € netto zzgl. 19 % USt. pro Stunde abgerechnet.

(2) Die Abrechnung erfolgt in Viertelstunden-Schritten, beginnend mit der ersten angebrochenen Viertelstunde.

(3) Vor Beginn von Arbeiten mit einem voraussichtlichen Aufwand von mehr als einer Stunde unterbreitet die Anbieterin dem Kunden eine Aufwandsschätzung in Textform. Die Arbeit wird erst nach Freigabe in Textform aufgenommen.

(4) Übersteigt der tatsächliche Aufwand die Schätzung um mehr als 20 %, informiert die Anbieterin den Kunden vor Überschreitung und holt eine erneute Freigabe ein.

(5) § 5 begründet einen Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sondern die fachgerechte Tätigkeit.


§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Anbieterin rechtzeitig, vollständig und in branchenüblich nutzbarer Form alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte und Daten zur Verfügung, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Firmendaten, Impressums- und Datenschutzangaben sowie Zugänge zu Drittsystemen, soweit erforderlich. Hierzu gehört die vollständige Befüllung des von der Anbieterin bereitgestellten Inhalts-Briefings.

(2) Die vereinbarte Leistungsfrist von 10 Werktagen (§ 8 Abs. 1) beginnt erst mit der Inhaltsübergabe (§ 1 Abs. 5 lit. c) bei der Anbieterin. Teil- oder Nachlieferungen führen zu einer entsprechenden Verschiebung der Frist um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederaufnahmezeit von bis zu drei Werktagen.

(3) Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung in Textform und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 10 Werktagen nicht nach, ist die Anbieterin berechtigt, den Vertrag nach § 643 BGB zu kündigen und Ersatz ihrer bisherigen Aufwendungen nach § 642 BGB zu verlangen. Die Anbieterin ist berechtigt, diesen Aufwendungsersatz pauschal anzusetzen mit:

  • a) 30 % der Pauschalvergütung, wenn noch keine Designarbeiten begonnen wurden,
  • b) 50 %, wenn Designarbeiten begonnen wurden,
  • c) 75 % nach Vorlage eines Entwurfs.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieterin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Aufwendungsersatz hat Schadensersatzcharakter und unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

(4) Verzögert sich die Inhaltsübergabe ohne Verschulden der Anbieterin um mehr als acht Wochen ab Vertragsschluss, ist die Anbieterin berechtigt, das Projekt vorübergehend zurückzustellen („Projekt-Pause“) und die Wiederaufnahme von freien Kapazitäten abhängig zu machen. Eine erneute Einplanung erfolgt frühestens vier Wochen nach Wiederaufnahme-Anzeige des Kunden in Textform.

(5) Soweit für die Leistung Zugriffe auf Systeme oder Konten des Kunden erforderlich sind (CMS, FTP/SFTP, DNS, Hosting-Backend, Drittdienste), stellt der Kunde dedizierte und temporär nutzbare Zugangsdaten bereit (z. B. Service-User, App-Passwort, Zeit-begrenztes Token). Die Weitergabe von Master-Passwörtern oder persönlichen Wiederherstellungs-Codes ist weder erforderlich noch erwünscht. Bei Verdacht auf Kompromittierung eines Zugangs informiert der Kunde die Anbieterin unverzüglich in Textform.

(6) Die Anbieterin behandelt überlassene Zugangsdaten vertraulich, schützt sie nach dem Stand der Technik und verwendet sie ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags. Ändert der Kunde Zugangsdaten während laufender Bearbeitung ohne Mitteilung, wird Mehraufwand nach § 5 abgerechnet.


§ 7 Korrekturen und Änderungswünsche

(1) In der Pauschalvergütung nach § 3 ist ein Korrekturlauf enthalten. Ein Korrekturlauf umfasst die zusammengefassten, in Textform übermittelten Änderungswünsche des Kunden zum vorgelegten Entwurf, eingereicht innerhalb von fünf Werktagen nach Vorlage. Verspätet oder portioniert eingehende Wünsche gelten als zusätzlicher Korrekturlauf.

(2) Als „Korrektur“ gelten Anpassungen bereits umgesetzter Elemente (Texte austauschen, Bilder tauschen, Farbe innerhalb der vereinbarten Palette ändern, Reihenfolge ändern, Tippfehler beheben). Keine Korrektur — sondern eigener Auftrag bzw. Mehrleistung — ist insbesondere:

  • a) Änderung des Designkonzepts, der Farbwelt, der Schriftarten oder des Seitenaufbaus nach Freigabe des Entwurfs,
  • b) Hinzufügen weiterer Unterseiten, Sprachversionen oder Funktionen,
  • c) Neugestaltung auf Basis nachträglich gelieferter Inhalte oder geänderter Anforderungen,
  • d) Anpassungen an Drittsystemen (CRM, Newsletter, Shop), die nicht im Leistungsumfang vereinbart waren.

(3) Weitere Korrekturläufe sowie Leistungen nach Absatz 2 werden zum Stundensatz nach § 5 abgerechnet. Die Anbieterin teilt den voraussichtlichen Aufwand vorab in Textform mit; mit Bestätigung in Textform gilt die Beauftragung als erteilt.

(4) Reagiert der Kunde auf einen vorgelegten Entwurf nicht innerhalb von 15 Werktagen, gilt der Entwurf als freigegeben. Auf diese Rechtsfolge weist die Anbieterin den Kunden bei Vorlage des Entwurfs in Textform ausdrücklich hin.

(5) Reine Tippfehlerkorrekturen und kleine Textanpassungen (bis 5 Minuten geschätzter Aufwand je Vorfall, maximal 30 Minuten insgesamt) bleiben innerhalb der ersten 30 Tage nach Abnahme kostenfrei.


§ 8 Lieferfrist und Abnahme

(1) Die Anbieterin liefert die Webseite innerhalb von 10 Werktagen ab Inhaltsübergabe (§ 6 Abs. 2) durch den Kunden.

(2) Nach Fertigstellung teilt die Anbieterin dem Kunden die Abnahmebereitschaft in Textform mit und stellt die Webseite auf einer Vorschau-URL oder unter der vereinbarten Domain bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung zu prüfen und etwaige Mängel konkret und reproduzierbar in Textform zu rügen. Auf den Beginn der Frist und die Rechtsfolge nach Abs. 3 lit. c weist die Anbieterin in der Mitteilung ausdrücklich hin.

(3) Die Leistung gilt als abgenommen:

  • a) mit ausdrücklicher Erklärung des Kunden in Textform,
  • b) mit Veröffentlichung der Webseite unter der vereinbarten Domain auf Wunsch des Kunden in Textform oder einer anderen für die Öffentlichkeit zugänglichen Adresse, soweit der Kunde nicht spätestens am Tag der Veröffentlichung konkrete Mängel in Textform geltend macht,
  • c) wenn der Kunde innerhalb der Frist nach Absatz 2 weder die Abnahme erklärt noch Mängel rügt, mit Ablauf dieser Frist.

(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Als unwesentlich gelten insbesondere geringfügige Darstellungsabweichungen in einzelnen Browsern, einzelne Tippfehler in nachträglich gelieferten Texten und marginale Pixelabweichungen.

(5) Die Beweislast für das Vorliegen wesentlicher, vor Abnahme bereits vorhandener Mängel trägt nach Abnahme der Kunde.


§ 9 Preise, Zahlung, Preisanpassung

(1) Alle in diesen AGB sowie auf der Webseite genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %, die an der Kasse aufgeschlagen wird. Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet (§ 1 Abs. 2), erfolgt die Preisangabe netto. Auf Rechnungen wird die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes bleibt unberührt und wird zum Wirksamwerden des geänderten Satzes weitergegeben.

(2) Webseite-Pauschalvergütung (§ 3): 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Abnahme. Beide Teilrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Über die Anzahlung erteilt die Anbieterin eine Anzahlungsrechnung mit gesondertem Umsatzsteuer-Ausweis nach § 14 Abs. 5 UStG. Die Schlussrechnung weist die bereits geleisteten Anzahlungen sowie die darauf entfallene Umsatzsteuer gesondert ab.

(3) Hosting-Abo, KI-Bot, E-Mail-Add-ons (§ 4): monatlich im Voraus, fällig zum ersten Werktag des Abrechnungsmonats. Beginnt das Abo unterjährig, wird der erste Monat tagesgenau (1/30 des Monatsbetrags je Kalendertag bis zum Monatsende) abgerechnet; die Folgemonate erfolgen voll. Die Anbieterin bietet SEPA-Lastschrift als bevorzugtes Zahlverfahren an; alternativ sind Überweisung sowie nach gesonderter Vereinbarung weitere elektronische Zahlverfahren möglich.

(4) Pflegeleistungen (§ 5): Abrechnung monatlich nachträglich, Zahlungsziel 14 Tage.

(5) Add-ons / Mehrleistungen Webseite (§ 3 Abs. 5 und 6): Vorkasse bei Auftragserteilung, Zahlungsziel 14 Tage.

(6) Eine Aufrechnung steht dem Kunden nur zu mit Forderungen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

(7) Preisanpassung Dauerleistungen. Die Anbieterin ist berechtigt, die Entgelte für Dauerleistungen (Hosting, KI-Bot, E-Mail-Postfächer) zur Anpassung an die Entwicklung der Selbstkosten (insbesondere Energie-, Personal-, Lizenz-, Subdienstleister- und API-Kosten) einmal pro Kalenderjahr um bis zu 5 % des jeweils geltenden Nettopreises zu erhöhen. Sinken die genannten Selbstkosten dauerhaft und nachweisbar, ist die Anbieterin verpflichtet, die Entgelte im entsprechenden Umfang zu senken; eine Erhöhung darf nur erfolgen, soweit sie nicht durch Kostensenkungen an anderer Stelle kompensiert wird. Die Anpassung wird mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung zu. Erhöhungen über 5 % bedürfen einer einvernehmlichen Vereinbarung.


§ 10 Zahlungsverzug, Mahnwesen, Sperrung

(1) Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt (§ 286 Abs. 3 BGB).

(2) Im Verzugsfall schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) auf den Bruttobetrag der offenen Forderung sowie eine Verzugspauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Verzugspauschale hat Schadensersatzcharakter und unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

(3) Im Verzugsfall gilt folgender Eskalationsplan:

  • a) Erste Mahnung: kostenfrei, Zahlungsfrist sieben Tage in Textform.
  • b) Zweite Mahnung: Mahnpauschale 5,00 € (Schadensersatz, ohne USt), Zahlungsfrist weitere sieben Tage. Mit der zweiten Mahnung kündigt die Anbieterin dem Kunden die vorübergehende Sperrung der Webseite an.
  • c) Sperrung: Bei fortbestehendem Verzug von mindestens zwei vollen Monatsbeträgen oder einer Gesamtforderung von mindestens 100,00 € ist die Anbieterin nach erfolglosem Ablauf der mit der zweiten Mahnung gesetzten Frist und frühestens 14 Tage nach Eintritt des Verzugs berechtigt, die Webseite bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen vom Netz zu nehmen. Eine Löschung von Inhalten oder Daten erfolgt während der Sperrung nicht. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang gegen eine Bearbeitungspauschale von 29,00 € netto zzgl. USt..
  • d) Außerordentliche Kündigung: Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen oder mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeträgen ist die Anbieterin berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

(4) Zurückbehaltungsrecht und DSGVO-Datenherausgabe. Die Anbieterin ist berechtigt, kostenpflichtige Zusatzleistungen (insbesondere Migration auf einen anderen Hoster, Aufbereitung in Sonderformaten, Schulung des Folge-Dienstleisters) bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zurückzuhalten. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Kunden auf die einmalige kostenfreie Datenübergabe nach § 23 Abs. 1 sowie auf Erfüllung der Pflichten der Anbieterin als Auftragsverarbeiterin nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Personenbezogene Daten und der Datenbank-Dump im Standardformat werden auch im Fall offener Forderungen nicht zurückgehalten.


§ 11 Stornierung des Werkvertrags (§ 648 BGB)

(1) Der Kunde kann den Werkvertrag (§ 3, Add-ons nach § 3 Abs. 5 und 6) bis zur Abnahme jederzeit nach § 648 BGB in Textform kündigen.

(2) Kündigt der Kunde aus einem Grund, den die Anbieterin nicht zu vertreten hat, steht der Anbieterin die volle vereinbarte Vergütung abzüglich derjenigen Aufwendungen zu, die sie infolge der Aufhebung des Vertrags erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

(3) Die Parteien vereinbaren zur Vereinfachung folgende Pauschalierung, jeweils bezogen auf die vereinbarte Pauschalvergütung (jeweils netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer nach § 9 Abs. 1):

  • a) Kündigung nach Auftragsannahme, vor Beginn der Designarbeiten: 30 %,
  • b) Kündigung nach Beginn der Designarbeiten, vor Vorlage des ersten Entwurfs: 50 %,
  • c) Kündigung nach Vorlage des ersten Entwurfs, vor Mitteilung der Abnahmebereitschaft: 75 %,
  • d) Kündigung nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft: 100 %.

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. eine geringere Vergütung nach Absatz 2 entstanden ist. Der Anbieterin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihr eine höhere Vergütung zusteht.

(5) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die nach Absatz 3 geschuldete Vergütung angerechnet. Übersteigt die Anzahlung die geschuldete Vergütung, erstattet die Anbieterin den überschießenden Bruttobetrag innerhalb von 14 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung auf das Zahlungskonto, von dem die Anzahlung geleistet wurde, und stellt eine entsprechende Storno- bzw. Korrektur­rechnung mit Berichtigung der Umsatzsteuer (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG) aus.


§ 12 Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Referenz

(1) Sämtliche im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnisse (Quelldateien, Templates, Datenbankstrukturen, urheberrechtlich schutzfähige Werke) verbleiben hinsichtlich der Nutzungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung der Pauschalvergütung bei der Anbieterin; die Einräumung der Nutzungsrechte ist aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der Pauschalvergütung nach § 3 erhält der Kunde an den urheberrechtsfähigen Werken ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht-ausschließliches, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten, insbesondere zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und zum Hosting bei einem anderen Anbieter.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung der Werke dem Kunden nur zum Zweck der Abnahmeprüfung gestattet.

(4) An Standardkomponenten (Themes, Frameworks, Bibliotheken, Bildmaterial aus lizenzierten Standardquellen) erhält der Kunde nur die jeweiligen Nutzungsrechte des Drittanbieters; deren Lizenzbedingungen bleiben unberührt.

(5) Referenzrecht. Die Anbieterin ist berechtigt, die für den Kunden erstellte Webseite — mit Namen oder Marke des Kunden, Screenshots, Live-Link und einer kurzen sachlichen Projektbeschreibung — als Referenz in eigenem Portfolio zu nennen und abzubilden. Die Verwendung der Marken des Kunden erfolgt ausschließlich zur sachlichen Nennung der Geschäftsbeziehung; eine markenmäßige Nutzung im Sinne von § 14 MarkenG erfolgt nicht. Der Kunde kann dem Referenzrecht jederzeit in Textform widersprechen. Die Anbieterin entfernt die Referenz dann innerhalb von 14 Tagen aus sämtlichen von ihr selbst kontrollierten Medien (eigene Webseite, Social-Media-Profile, aktuelle Angebotsunterlagen). Eine Pflicht zur Löschung in Archiven Dritter (Internet-Archiv, Suchmaschinen-Caches) oder bereits versandten Print-Unterlagen besteht nicht.

(6) Im Footer der erstellten Webseite ist ein Hinweis „Webdesign: Bringeful Webdesign“ mit Verlinkung auf die Webseite der Anbieterin zulässig, soweit nicht in Textform abbedungen. Die Abbedingung ist gegen ein einmaliges Entgelt von 49,00 € netto zzgl. USt. möglich.


§ 13 Vom Kunden gelieferte Inhalte, Freistellung

(1) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er an sämtlichen von ihm an die Anbieterin übergebenen Inhalten — insbesondere Texten, Bildern, Grafiken, Logos, Marken, Audio- und Videodateien sowie Daten — die erforderlichen Rechte und Lizenzen besitzt und dass diese Inhalte weder Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutzrechte) noch geltendes Recht (insbesondere Wettbewerbs-, Heilmittelwerbe-, Jugendschutz- und Strafrecht) verletzen.

(2) Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, vom Kunden gelieferte Inhalte auf Rechtsverletzungen, inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit oder Rechtschreibung zu prüfen. Vom Kunden gelieferte Texte und Daten übernimmt die Anbieterin in der gelieferten Form. Korrekturen nach Abnahme stellen keinen Mangel der Leistung der Anbieterin dar; sie werden nach § 5 abgerechnet.

(3) Freistellung. Der Kunde stellt die Anbieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Zusicherungen nach Absatz 1 resultieren. Die Freistellung umfasst auch die Erstattung der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe. Die Anbieterin wird den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche informieren und ihm — soweit rechtlich zulässig — die Führung der Verteidigung überlassen.

(4) Erkennt die Anbieterin offensichtliche oder ihr bekannte Rechtsverletzungen, ist sie berechtigt, die betreffenden Inhalte nach Hinweis an den Kunden zu entfernen oder ihre Veröffentlichung abzulehnen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.


§ 14 KI-generierte Werke

(1) Soweit die Anbieterin im Rahmen der Leistung Bilder, Logos, Illustrationen, Texte oder sonstige Ergebnisse erzeugt, die im Wesentlichen ohne menschliche schöpferische Eigenleistung durch generative KI-Systeme erstellt werden („KI-Werke“), gilt: KI-Werke unterliegen nach derzeitigem Stand des deutschen und europäischen Urheberrechts mangels persönlicher geistiger Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG regelmäßig keinem Urheberrechtsschutz. Eine Gewähr für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit wird nicht übernommen.

(2) Die Anbieterin räumt dem Kunden an den KI-Werken ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für alle Zwecke seines Geschäftsbetriebs ein. Eine Exklusivität wird ausdrücklich nicht zugesichert; die Anbieterin ist berechtigt, mit denselben oder ähnlichen Prompts für andere Kunden gleichartige oder ähnliche Werke zu erzeugen.

(3) Der Erwerb von Marken-, Geschmacksmuster- oder sonstigen Schutzrechten (z. B. Eintragung des Logos als Wort-/Bildmarke) ist Sache des Kunden. Die Anbieterin schuldet weder Recherche zur Schutzfähigkeit noch die Anmeldung solcher Schutzrechte.

(4) Die Anbieterin prüft KI-Werke nach Augenmaß auf offensichtliche Nähe zu geschützten Werken Dritter. Eine weitergehende rechtliche Prüfung schuldet sie nicht.

(5) Macht der Kunde gestalterische Vorgaben (z. B. „im Stil von ...“, Vorlage eines Bezugswerks), trägt er das Risiko einer dadurch verursachten Rechtsverletzung. Die Freistellung nach § 13 Abs. 3 gilt entsprechend.

(6) Soweit nach Art. 50 Abs. 2 der KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) eine maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Bild- und Medieninhalte verpflichtend ist, beachtet die Anbieterin die jeweils geltenden technischen Vorgaben.


§ 15 KI-Chatbot

(1) Die Anbieterin stellt im Hosting-Abo einen KI-gestützten Chatbot technisch bereit. Im Leistungsumfang enthalten sind monatlich bis zu 1.000 Nutzeranfragen nach Maßgabe von § 4 Abs. 1 lit. e und Abs. 2.

(2) Die fachlich-inhaltliche Konfiguration des Bots (Auswahl und Pflege der FAQ-Daten, Wissensbasis, Tonalität, Themen-Grenzen) verantwortet der Kunde. Soweit die Anbieterin dabei unterstützt, geschieht dies im Auftrag und nach Weisung des Kunden.

(3) Haftungsausschluss inhaltlicher Bot-Antworten. Die Anbieterin haftet nicht für Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der vom Bot gegenüber Endnutzern erzeugten Antworten. KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder erfundene Aussagen („Halluzinationen“) liefern; dies ist systemimmanent. Eine Haftung besteht nur im Rahmen von § 21.

(4) Kennzeichnung nach Art. 50 KI-VO.

  • a) Die Anbieterin stellt den Chatbot technisch so bereit, dass die KI-Eigenschaft der Antworten für Endnutzer in der Bot-Oberfläche deutlich erkennbar gekennzeichnet ist (Art. 50 Abs. 1 VO (EU) 2024/1689). Der Kunde verpflichtet sich, diese Kennzeichnung nicht zu entfernen oder zu verändern und in seiner Datenschutzerklärung auf den Einsatz des Bots hinzuweisen.
  • b) Der Kunde verpflichtet sich, den Bot nicht zur Erteilung verbindlicher medizinischer, juristischer, steuerlicher oder finanzieller Beratung einzusetzen, ohne deutlichen Disclaimer und Verweis auf qualifizierte Fachleute.
  • c) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte einzuspielen, die gegen Rechte Dritter, das Diskriminierungsverbot oder geltendes Recht verstoßen.

(5) Die Anbieterin ist berechtigt, den Bot bei begründetem Verdacht missbräuchlicher Nutzung (automatisierte Massenanfragen, Prompt-Injection, rechtswidrige Inhalte) vorübergehend zu sperren und den Kunden hierüber zu informieren.


§ 16 Rechtswidrige Inhalte, Sperrung, außerordentliche Kündigung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf der gehosteten Webseite keine Inhalte zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere:

  • a) Verletzungen von Persönlichkeits-, Urheber-, Marken-, Patent- oder sonstigen Schutzrechten Dritter,
  • b) beleidigende, verleumderische oder andere strafbare Inhalte (§§ 185 ff. StGB),
  • c) irreführende Werbung, unzulässige vergleichende Werbung oder sonstige Wettbewerbsverstöße (UWG),
  • d) jugendgefährdende, gewaltverherrlichende, volksverhetzende, terroristische, pornografische oder verfassungswidrige Inhalte,
  • e) Verstöße gegen Datenschutzrecht (insbesondere fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung, Tracking ohne Einwilligung),
  • f) Inhalte, deren Veröffentlichung gegen behördliche Anordnungen verstößt.

(2) Bei Kenntnis oder begründetem Verdacht eines Verstoßes nach Absatz 1 — insbesondere nach Eingang einer Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung, einer behördlichen Aufforderung oder einer substantiierten Beschwerde Dritter — ist die Anbieterin berechtigt und nach geltendem Recht (insbesondere Art. 16 i. V. m. Art. 6 DSA) verpflichtet, den betreffenden Inhalt unverzüglich vom Netz zu nehmen oder die gesamte Webseite zu sperren. Bei lediglich begründetem Verdacht und fehlender Eilbedürftigkeit setzt die Anbieterin dem Kunden zuvor eine angemessene Frist von regelmäßig 24 Stunden zur Stellungnahme. Die Anbieterin informiert den Kunden unverzüglich in Textform und gibt eine Begründung nach Art. 17 DSA ab.

(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wiederherstellung gesperrter Inhalte, solange der Verstoß nicht ausgeräumt oder als unbegründet nachgewiesen ist.

(4) Bei wiederholten Verstößen oder schwerwiegenden Einzelverstößen ist die Anbieterin zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt. Bereits gezahlte Vorausvergütungen für nicht mehr erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet; weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nicht, sofern die Anbieterin den Kündigungsgrund nicht zu vertreten hat.

(5) Mehraufwand der Anbieterin aus der Bearbeitung von Abmahnungen, behördlichen Verfügungen oder Beschwerden Dritter im Zusammenhang mit Inhalten des Kunden wird nach § 5 abgerechnet, soweit die Anbieterin den Anlass nicht zu vertreten hat.


§ 17 Hosting-Verfügbarkeit, Drittsoftware, Subdienstleister

(1) Die Anbieterin erbringt das Hosting mit branchenüblicher Sorgfalt. Die Verfügbarkeit der gehosteten Webseite im Jahresmittel beträgt mindestens 99,0 %, gemessen am Server der Anbieterin bzw. ihres Subdienstleisters.

(2) Nicht in die Verfügbarkeitsberechnung einbezogen sind:

  • a) im Voraus angekündigte Wartungsfenster,
  • b) Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, DDoS-Angriffen oder sonstiger Ursachen außerhalb der Einflusssphäre der Anbieterin,
  • c) Ausfälle aufgrund vom Kunden verursachter Umstände (fehlerhafte Inhalte, Plug-in-Konflikte, überschrittene Ressourcenlimits),
  • d) Sperrungen aufgrund Zahlungsverzugs (§ 10) oder rechtswidriger Inhalte (§ 16).

(3) Wartungsfenster kündigt die Anbieterin mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform an und legt sie nach Möglichkeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Notfall-Wartungen zur Behebung sicherheitskritischer Vorfälle dürfen ohne Vorankündigung durchgeführt werden; die Anbieterin informiert den Kunden im Nachgang.

(4) Eine Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit stellt einen Mangel dar, dessen Behebung der Kunde nach den allgemeinen Regeln verlangen kann (Nacherfüllung, zeitanteilige Minderung). Vertragsstrafen sowie Schadensersatz wegen Betriebsausfalls, entgangenen Gewinns oder mittelbarer Schäden sind ausgeschlossen, soweit der Anbieterin nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer Kardinalpflicht zur Last fällt. Im letzteren Fall ist die Haftung nach § 21 begrenzt.

(5) Drittsoftware und Subdienstleister. Die Anbieterin setzt zur Leistungserbringung Drittsoftware (CMS, Themes, Plug-ins, Bibliotheken) und Subdienstleister (Hosting-Anbieter, KI-Modellanbieter, E-Mail-Dienstleister, CDN-Dienste) ein. Sie ist berechtigt, hierfür Erfüllungsgehilfen einzusetzen; sie wählt diese sorgfältig aus und haftet für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB). Für Mängel, Ausfälle, Sicherheitslücken oder Lizenzänderungen solcher Drittprodukte haftet die Anbieterin nicht, sofern ihr nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Auswahl, Überwachung oder zeitnaher Aktualisierung zur Last fällt. Bekannte Sicherheitsupdates der eingesetzten Drittsoftware werden im Rahmen der Pflegeleistungen innerhalb angemessener Frist eingespielt.


§ 18 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Unterauftragsverarbeiter

(1) Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden sowie der Webseiten-Besucher unter Beachtung der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://guenstige-firmenwebseite.de/datenschutz.

(2) Auftragsverarbeitung. Soweit die Anbieterin im Rahmen des Hostings, der Pflege, des Bot-Betriebs oder der E-Mail-Bereitstellung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Daten von Webseiten-Besuchern), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Das AVV-Muster der Anbieterin ist unter https://guenstige-firmenwebseite.de/avv öffentlich abrufbar. Mit Abschluss eines Vertrags, der Auftragsverarbeitung umfasst, kommt der AVV in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung zwischen den Parteien zustande; die Anbieterin holt im Bestellprozess die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zum AVV ein und übermittelt ihm den AVV-Text mit der Auftragsbestätigung in Textform.

(3) Standort und Unterauftragsverarbeiter. Server- und Backup-Standort für die gehostete Webseite und automatisierte Backups ist Deutschland. Für den KI-Chatbot kann die Anbieterin Subdienstleister mit Sitz in der EU/EWR einsetzen. Drittlandstransfers außerhalb der EU/EWR finden ohne ausdrückliche Information des Kunden nicht statt. Eine jeweils aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter mit Sitz, Verarbeitungszweck und ggf. Drittlandstransfer-Schutzmaßnahmen ist unter https://guenstige-firmenwebseite.de/subverarbeiter abrufbar.

(3a) Die Anbieterin informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor Aufnahme oder Wechsel eines Unterauftragsverarbeiters in Textform. Der Kunde kann dem Wechsel innerhalb von 14 Tagen aus wichtigem Grund (insbesondere DSGVO-Bedenken) widersprechen. Im Widerspruchsfall ist die Anbieterin berechtigt, den betroffenen Leistungsteil zum Ende des Folgemonats außerordentlich zu kündigen.

(4) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die auf der Webseite erhobenen Daten von Endnutzern ist der Kunde. Er ist verpflichtet, eine vollständige und korrekte Datenschutzerklärung, ein Impressum sowie — soweit erforderlich — ein wirksames Cookie-/Consent-Banner bereitzustellen oder einbinden zu lassen.

(5) Bindet der Kunde nach Abnahme eigenständig Tracking-, Analyse- oder Marketing-Tools ein, ist er allein für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit, insbesondere für eine wirksame Einwilligung nach § 25 TDDDG, verantwortlich.

(6) Aufsichtsbehördliche Anfragen, Betroffenenrechtsersuchen oder Datenpannen leitet die Anbieterin unverzüglich an den Kunden weiter und unterstützt ihn nach den Vorgaben des AVV. Über den AVV hinausgehende Unterstützung wird nach § 5 abgerechnet.


§ 19 Mängelhaftung und Gewährleistung

(1) Bei Werkleistungen (§ 3 sowie Add-ons nach § 3 Abs. 5 und 6) gelten die gesetzlichen Mängelrechte der §§ 633 ff. BGB nach Maßgabe der folgenden Absätze.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche im Rahmen der nach § 21 Abs. 1 unbeschränkten Haftung, nicht in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(3) Es gilt die kaufmännische Rügepflicht entsprechend §§ 377, 381 HGB. Offensichtliche Mängel, die in der Prüfphase nach § 8 Abs. 2 nicht erkennbar waren, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Abnahme bzw. Abnahmefiktion (§ 8 Abs. 3) in Textform anzuzeigen; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. E-Mail genügt. Bei verspäteter Rüge erlöschen die Mängelrechte.

(4) Bei Mängeln hat die Anbieterin zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung nach ihrer Wahl). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten und Schadensersatz nach § 21 verlangen.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Mängeln.

(6) Bei Dienstleistungen nach § 5 wird kein Erfolg geschuldet; eine Mängelgewährleistung im engeren Sinne besteht nicht. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 21.


§ 20 Pflicht des Kunden zur eigenen Datensicherung

(1) Die im Hosting nach § 4 Abs. 1 lit. b enthaltenen automatisierten Backups dienen der Notfallwiederherstellung und ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, in zumutbaren Abständen eigene Datensicherungen vorzunehmen, durch die sichergestellt ist, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.


§ 21 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch je Schadensfall auf 5.000,00 €, für alle Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres auf 25.000,00 €, mindestens jedoch auf die in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis vom Kunden gezahlten Entgelte bzw. die vereinbarte Pauschalvergütung im Werkvertragsbereich.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Anbieterin.

(5) Die Anbieterin haftet nicht für Datenverlust, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, eine eigene Datensicherung im Sinne von § 20 vorzunehmen.

(6) Die Haftung für Inhalte und Funktion von KI-Outputs richtet sich nach §§ 14, 15.


§ 22 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Werkvertrag über die Webseite (§ 3) ist mit Abnahme und vollständiger Zahlung beendet. Eine Kündigung vor Abnahme richtet sich nach § 11.

(2) Das Hosting-Abo (§ 4) wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht (Ausnahme: Jahresvorauszahlung nach Abs. 2a). Beide Seiten können das Abo in Textform zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen; einer Angabe von Gründen bedarf es nicht.

(2a) Jahresvorauszahlung mit Rabatt. Wählt der Kunde für eine Dauerleistung nach § 4 (Hosting/Pflege, KI-Bot, E-Mail-Postfächer) die jährliche Vorauszahlung, gewährt die Anbieterin einen Rabatt von 10 % auf den regulären Monatspreis (× 12). In diesem Fall beträgt die Bindung 12 Monate ab Beginn des jeweiligen Abrechnungsjahres; eine ordentliche Kündigung durch den Kunden vor Ablauf des Vorauszahlungsjahres ist ausgeschlossen, bereits gezahlte Beträge werden nicht anteilig erstattet. Die Wahl der Zahlweise erfolgt bei Bestellung; ohne ausdrückliche Wahl gilt die monatliche, jederzeit kündbare Zahlweise nach Abs. 2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (Abs. 3) bleibt unberührt.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach § 10, bei wiederholten Verstößen gegen Mitwirkungspflichten (§ 6) oder bei Nutzung der Hosting-Leistung für rechtswidrige Inhalte (§ 16).

(4) Für einzeln beauftragte Pflegeleistungen nach § 5 ohne Hosting-Abo besteht kein Dauerschuldverhältnis; jede beauftragte Einzelleistung ist nach Erbringung abgerechnet.

(5) Ein Schriftformerfordernis (eigenhändige Unterschrift) für Kündigungen wird nicht vereinbart; eine Erklärung in Textform genügt.


§ 23 Datenübergabe bei Vertragsende

(1) Bei Beendigung des Hosting-Vertrags stellt die Anbieterin dem Kunden auf dessen Anforderung in Textform innerhalb von 14 Werktagen einmalig kostenfrei zur Verfügung:

  • a) die Dateien der Webseite (HTML/CSS/JavaScript, Bilder, Medien, ggf. CMS-Verzeichnis) als ZIP-Archiv,
  • b) den Datenbank-Dump im Standardformat SQL,
  • c) eine Liste der eingesetzten Drittkomponenten (CMS, Themes, Plug-ins) inkl. Versionsnummern,
  • d) bei Domain-Transfer den AuthCode der vom Kunden gehaltenen Domain.

Der Anspruch auf diese Datenübergabe besteht unabhängig von etwaigen offenen Forderungen, soweit es sich um personenbezogene Daten oder den Datenbank-Dump im Standardformat handelt (vgl. § 10 Abs. 4).

(1a) Umfang des Exports, dynamische Funktionen. Der nach Abs. 1 übergebene Export bildet den Stand der Webseite zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung als statische Fassung (Dateien und Datenbank-Dump) ab und ist zur Weiterverwendung auf einem eigenen Hosting des Kunden geeignet. Serverseitige bzw. dynamische Funktionen — insbesondere Online-Terminbuchung, serverseitige Kontakt-/Formularverarbeitung sowie der KI-Chatbot (Bot_Smart) — sind technischer Bestandteil des Hosting-Abos und enden mit dessen Beendigung; sie sind nicht Teil des statischen Exports und müssen vom Kunden bei Bedarf bei einem anderen Anbieter neu eingerichtet werden. Eine über die Übergabe nach Abs. 1 hinausgehende Migration, Einrichtung oder Weiterbetreuung beim neuen Anbieter ist nicht geschuldet und kann gesondert nach Abs. 3 beauftragt werden.

(2) Backups werden nach Vertragsende 30 Tage vorgehalten und danach gelöscht. Auf Wunsch kann der Kunde innerhalb dieser Frist eine erneute Übergabe verlangen.

(3) Weitere Leistungen sind kostenpflichtig, insbesondere: wiederholte Exporte, Migration auf einen anderen Hoster (Einrichtung, Konfiguration, Tests), Schulung des Folge-Dienstleisters, Aufbereitung in anderen als den in Absatz 1 genannten Formaten. Sie werden nach § 5 abgerechnet.

(4) E-Mail-Postfächer und ihre Inhalte werden nach Vertragsende 30 Tage vorgehalten und anschließend unwiderruflich gelöscht. Eine Übergabe von E-Mail-Daten (z. B. als MBOX/EML-Export) erfolgt im genannten Zeitraum auf Anforderung einmalig kostenfrei.


§ 24 Erklärungen, Textform, Kommunikation

(1) Alle vertragsrelevanten Erklärungen — insbesondere Beauftragungen, Freigaben, Mängelrügen, Mahnungen, Kündigungen, Änderungswünsche, Aufstockungs-Vereinbarungen — bedürfen der Textform (§ 126b BGB). E-Mail an die im Impressum bzw. Vertrag genannte Adresse genügt.

(2) Erklärungen über andere Kanäle (Anruf, SMS, Messenger-Dienste, Sprachnachricht, Social-Media-Direktnachricht) werden von der Anbieterin nicht als verbindlich entgegengenommen, soweit sie nicht in Textform bestätigt werden.

(3) Die im Vertrag oder zuletzt in Textform mitgeteilten E-Mail-Adressen gelten als wirksamer Zustellweg. Zugangsstörungen, die der Empfänger zu vertreten hat (Spam-Filter, volle Postfächer, abgelaufene Adressen), gehen zu seinen Lasten.

(4) Rechnungsstellung. Die Anbieterin stellt Rechnungen unter Beachtung von § 14 UStG aus und übermittelt sie an die vom Kunden zuletzt in Textform mitgeteilte E-Mail-Adresse als PDF-Rechnung. Auf Anforderung des Kunden in Textform stellt die Anbieterin Rechnungen ab dem auf die Anforderung folgenden Monat als strukturierte E-Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD bereit. Der Kunde hat einen empfangsbereiten Zustellweg sicherzustellen.


§ 25 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, denen diese AGB zugrunde liegen, ist — soweit gesetzlich zulässig — das Amtsgericht Sondershausen bzw. das für Sondershausen sachlich zuständige Landgericht Mühlhausen. Die Anbieterin ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Verbraucherstreitbeilegung. Da die Anbieterin Verträge ausschließlich mit Unternehmern schließt (§ 1 Abs. 2), finden Vorschriften der Verbraucherstreitbeilegung (VSBG, ODR-VO) keine Anwendung.

(4) Änderungen dieser AGB. Die Anbieterin kann diese AGB mit Wirkung für laufende Dauerverträge ändern, soweit die Änderung erforderlich ist, um auf nachträgliche Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der technischen Rahmenbedingungen zu reagieren, und die Änderung dem Kunden zumutbar ist (insbesondere kein Eingriff in das vereinbarte Preis-Leistungs-Verhältnis und keine Beschränkung wesentlicher Vertragspflichten der Anbieterin). Die Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; die einzelnen Änderungspunkte werden hervorgehoben. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge sowie auf das Sonderkündigungsrecht wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten außerordentlich kündigen. Wesentliche Änderungen — insbesondere der Hauptleistungspflichten, der Vergütung über § 9 Abs. 7 hinaus, der Haftung oder der Kündigungsfristen — bedürfen einer ausdrücklichen Einigung; eine Zustimmungsfiktion gilt insoweit nicht.

(5) Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die der ursprünglichen wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. Das gilt entsprechend für Vertragslücken.

Stand: 17. Mai 2026 (Version 2.1)